Nach dem Eröffnen eines Geschäfts stellt die erste große Hürde auf dem Weg in die Selbständigkeit in der Regel die Gewerbeanmeldung für Einzelhändler dar. Wirklich schwierig ist das allerdings nicht, wenn Sie wissen, worauf Sie achten müssen. Wir erklären Ihnen, wie Sie in wenigen Schritten erfolgreich Ihr Gewerbe anmelden, welche Besonderheiten es für den Einzelhandel gibt und beantworten die wichtigsten Fragen zu dieser Thematik.
Die Gewerbeanmeldung im Einzelhandel ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung eines Einzelhandelsgeschäfts. In Deutschland muss jeder, der ein Gewerbe betreiben möchte, dies bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden. Dies gilt auch für den Einzelhandel.
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Inhaltsangabe
- 4 Tipps zum Einzelhandels-Gewerbe
- Die wichtigsten Schritte zur Gewerbeanmeldung für Geschäfte
- Checkliste Gewerbeanmeldung
- Persönlich oder postalisch?
- Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
- Die Kosten einer Gewerbeanmeldung im Einzelhandel
- Tipps zum Ausfüllen des Formulars „Gewerbeanmeldung“
- Darf das Gewerbe rückwirkend angemeldet werden?
- Die Gewerbeanmeldung als EU-Bürger, Nicht-EU Bürger und Minderjähriger
- Fazit: Gewerbeanmeldung in wenigen Schritten vollziehen
- Häufige Fragen zum Thema Gewerbeanmeldung im Einzelhandel
4 Tipps zum Einzelhandels-Gewerbe
Scheuen Sie sich nicht Ihre Geschäftsidee im Einzelhandel erfolgreich umzusetzen. Das Anmelden eines Gewerbes ist nämlich leichter, als Sie es sich vorstellen.
Prinzipiell gehen Sie wie folgt vor:
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Informieren Sie sich über besondere Bedingungen, die für die Anmeldung Ihres Gewerbes existieren.
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Wenden Sie sich an die zuständige Stelle und bringen Sie benötigte Unterlagen direkt mit (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, ggf. weitere Unterlagen wie z. B. den Handelsregisterauszug)
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Füllen Sie das Formular „Gewerbeanmeldung“ aus.
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Geben Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag ab und erhalten Ihren Gewerbeschein.
Die wichtigsten Schritte zur Gewerbeanmeldung für Geschäfte
Um eine Gewerbeanmeldung im Einzelhandel durchzuführen, müssen Sie zunächst das zuständige Gewerbeamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde finden und einen Termin vereinbaren. Dort müssen Sie ein Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen und Ihre persönlichen Daten sowie Angaben zum geplanten Einzelhandelsgeschäft angeben.
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Zusätzlich zu den Angaben zur Person und zum Gewerbe müssen Sie auch Angaben zur gewünschten Rechtsform, zur voraussichtlichen Mitarbeiterzahl und zur geplanten Betriebsstätte machen.
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In einigen Fällen müssen Sie auch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Gewerbeanmeldungsurkunde, die bestätigt, dass Sie ein Gewerbe angemeldet haben. Diese Urkunde sollten Sie sorgfältig aufbewahren, da Sie diese beispielsweise bei der Eröffnung eines Geschäftskontos benötigen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Gewerbeanmeldung nur einen Teil der Gründung eines Einzelhandelsgeschäfts darstellt. Weitere Schritte wie die Erstellung eines Geschäftskonzepts, die Suche nach einem geeigneten Standort, die Beschaffung von Waren und Inventar und die Finanzierung müssen ebenfalls durchgeführt werden.
Verpassen Sie Ihre Chance nicht, die Checkliste zur Gewerbeanmeldung herunterzuladen! Meistern Sie Ihren Prozess im Handumdrehen!
Persönlich oder postalisch?
Viele Neugründer gehen den direkten Weg und melden Ihr Gewerbe persönlich bei der zuständigen Stelle an. Je nach Stadt und Gemeinde dürfen Sie die ausgefüllten und natürlich unterschriebenen Unterlagen aber auch postalisch dort hinschicken. Mitunter bieten die Städte sogar Online-Center an, in denen Sie Ihre Anmeldung voll elektronisch übermitteln können.
Die persönliche Anmeldung birgt jedoch mehrere Vorteile:
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Sie erhalten Ihren Gewerbeschein direkt
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Es wird Ihnen sofort mitgeteilt, ob weitere Unterlagen benötigt werden
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Sie können nachfragen, falls es Unklarheiten beim Ausfüllen des Formulars gibt
Oft kommt die Frage auf, ob ein Gewerbe persönlich angemeldet werden muss:
Das hängt in erster Linie von der Rechtsform ab. Orientieren können Sie sich an diesen Angaben:
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Einzelunternehmen: Der Inhaber meldet an
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Personengesellschaft: Der geschäftsführende Gesellschafter meldet an
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Kapitalgesellschaft: Der (vertretungsberechtigte) Geschäftsführer meldet an
Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
Die Unterlagen, die für die Gewerbeanmeldung im Einzelhandel benötigt werden, können je nach Bundesland und Gemeinde variieren. In der Regel müssen jedoch folgende Unterlagen vorgelegt werden:
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Formular zur Gewerbeanmeldung: Dieses Formular können Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde beziehen oder in der Regel auch online herunterladen.
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Personalausweis oder Reisepass: Sie müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, um Ihre Identität nachzuweisen.
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Meldebescheinigung: Sie benötigen eine Meldebescheinigung, um Ihre Wohnadresse nachzuweisen.
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: In einigen Fällen müssen Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorlegen, um zu belegen, dass Sie kein Vorstrafenregister haben.
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Polizeiliches Führungszeugnis: In einigen Fällen müssen Sie auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, um zu belegen, dass Sie kein Vorstrafenregister haben.
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Genehmigungen und Bescheinigungen: Je nach Art des Einzelhandelsgeschäfts und Standort können weitere Genehmigungen und Bescheinigungen erforderlich sein. Zum Beispiel eine Baugenehmigung oder eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
➤ Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen Gewerbebehörde zu informieren, welche Unterlagen genau benötigt werden, um Zeit und Mühe zu sparen.
Die Kosten einer Gewerbeanmeldung im Einzelhandel
Jedes Amt darf eine eigene Gebühr für die Gewerbeanmeldung verlangen. Bei über 100 Gewerbeämtern in Deutschland entstehen bei der Unternehmensgründung entsprechend unterschiedliche Gebühren.
In der Regel fallen jedoch Gebühren zwischen 15 und 60 Euro an. Es ist empfehlenswert, sich vorab bei der zuständigen Gewerbebehörde zu informieren, um genauere Informationen zu den Kosten zu erhalten.
Zusätzlich zu den Gebühren für die Gewerbeanmeldung können im Einzelhandel weitere Kosten anfallen, wie:
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➤ Miete für Geschäftsräume oder Verkaufsflächen,
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➤ Kosten für die Anschaffung von Waren und Inventar,
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➤ Kosten für die Einrichtung und Ausstattung des Geschäfts,
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➤ Kosten für die Anmeldung bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) und dem Gewerbeamt,
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➤ Kosten für die Anmeldung und Zahlung der Gewerbesteuer,
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➤ Kosten für Versicherungen, wie beispielsweise eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Inventarversicherung.
Zudem können weitere Kosten für Beratung, Anwalt oder Steuerberater anfallen, wenn man sich bei der Anmeldung unsicher fühlt oder Unterstützung benötigt.
Tipps
Es ist empfehlenswert, sich vor der Gründung eines Einzelhandelsgeschäfts genau über alle anfallenden Kosten zu informieren, um eine realistische Einschätzung der Gründungskosten zu erhalten.
Tipps zum Ausfüllen des Formulars „Gewerbeanmeldung“
Das benötigte Formular für Einzelhändler können Sie vor Ort bei der zuständigen Stelle ausfüllen. Alternativ bieten viele Städte und Gemeinden die Möglichkeit, das Formular vorab am Rechner auszufüllen und auszudrucken.
Neben allgemeinen, wichtigen Angaben, wie Name, Betriebsanschrift, Rechtsform & Co., müssen Sie auch die Art Ihrer Tätigkeit beschreiben.
Diese sollte sowohl so exakt wie möglich als auch allgemein zur gleichen Zeit sein.
Vorlage Gewerbeanmeldung
Leider kann keine Vorlage für eine Gewerbeanmeldung im Einzelhandel bereitgestellt werden, da die Anforderungen je nach Bundesland und Gemeinde variieren können. Es ist wichtig, dass Sie das Formular zur Gewerbeanmeldung direkt von der zuständigen Gewerbebehörde beziehen, um sicherzustellen, dass es den Anforderungen entspricht und alle erforderlichen Angaben enthält.
In der Regel können Sie das Formular zur Gewerbeanmeldung direkt auf der Website der zuständigen Gewerbebehörde herunterladen oder es vor Ort abholen.
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Angaben erforderlich sind, können Sie sich auch direkt bei der Gewerbebehörde informieren oder professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
Beispiel einer Gewerbeanmeldung im Einzelhandel
Sie eröffnen einen Shop für den An- und Verkauf von Smartphones. Auf dem Formular sieht das in etwa so aus: „Einzelhandel – An-und Verkauf von Smartphones“. Nach einem Jahr möchten Sie aber auch andere Geräte wie Computer oder Tablets in Ihr Sortiment aufnehmen.
Durch Ihre explizite Angabe bei der Gewerbeanmeldung müssen Sie dafür erst eine Gewerbeummeldung in Angriff nehmen. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob Sie Ihr Sortiment irgendwann erweitern möchten, schreiben Sie von vornherein etwas in dieser Art: „Einzelhandel – Handel mit Hard- und Software“.
Bitte beachten Sie, dass die Gewerbeanmeldung eine wichtige Angelegenheit ist und es sich lohnen kann, sich Zeit zu nehmen, um das Formular sorgfältig auszufüllen und sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.
Besondere Erlaubnis und Überwachung – das müssen Sie wissen:
Auch auf diese Punkte werden Sie beim Ausfüllen Ihrer Gewerbeanmeldung stoßen. Grundsätzlich entfallen im Einzelhandel sowohl eine besondere Erlaubnis als auch die Überwachung. Es gibt jedoch Ausnahmen: Sollten Sie einen Handel mit folgenden Waren eröffnen wollen, müssen Sie Ihrer Gewerbeanmeldung definitiv eine Erlaubnis beilegen:
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Hackfleisch
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Arzneimittel
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Wirbeltiere
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Schusswaffen und Munition
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Ihr Gewerbe ist überwachungsbedürftig, wenn Sie beispielsweise den An- und Verkauf von Gebrauchtwaren in Bezug auf hochwertige Güter, Kraftfahrzeuge, Edelmetalle oder ähnlichem führen (§ 38 Abs. 1 Nr. 1 GewO).
Diese Stellen werden von Ihrer Gewerbeanmeldung informiert
Nach § 14 Abs. 8 GewO darf das Gewerbeamt Ihre Daten aus der Anmeldung an diverse Behörden übermitteln. Dazu können im Fall des Einzelhandels diese gehören:
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Industrie- und Handelskammer
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Bundesagentur für Arbeit
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Behörden für Zollverwaltung
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Registergericht
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Landesämter für Statistik
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Finanzamt
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Krankenkasse
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Berufsgenossenschaft
Tipp: Das Gewerbeamt informiert in jedem Fall das zuständige Finanzamt. Diesen Gang können Sie sich also ersparen. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung flattert Ihnen von ganz allein ins Haus.
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Darf das Gewerbe rückwirkend angemeldet werden?
Insbesondere Einzelunternehmer würden gern erst einmal ausprobieren, ob das Geschäft auch läuft. Beispielsweise Mila Muster, die ihren eigenen Schmuck herstellt und bei eBay verkauft. Wozu auch 20,00€ oder mehr investieren, wenn es dann doch nicht läuft. Das ist ja unnötige Bürokratie.
Das ist völlig falsch: Eine Gewerbeanmeldung erfolgt möglichst zeitgleich mit der Tätigkeitsaufnahme oder auch im Vorfeld. Das sieht der § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO vor.
Wird ein Gewerbe zu spät angemeldet, kann das eine Geldbuße mit sich ziehen. Wird Mila Muster erwischt, obwohl sie im ersten halben Jahr nur Schmuck im Wert von 30,00 € verkauft hat, droht ihr eine Strafe von bis zu 1.000 € (§ 146 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 14 GewO).
Hinweis: In der Regel bleibt es bei Verwarnungen und geringeren Geldstrafen, allerdings sollten Sie dieses Risiko nicht auf sich nehmen und Ihr Glück herausfordern. Erfolgt die Anmeldung nur eine Woche später, passiert meist überhaupt nichts.
Die Gewerbeanmeldung als EU-Bürger, Nicht-EU Bürger und Minderjähriger
Alle EU-Bürger genießen in Deutschland die Niederlassungs- und Gewerbefreiheit, die deutschen Bürgern ebenfalls zuteil wird.
Das gilt im Übrigen auch für andere Länder im europäischen Wirtschaftsraum oder für die Schweiz.
Anders sieht es aus, wenn Sie kein EU-Bürger sind. In diesem Fall wird das Ausländerrecht angewendet. Sie benötigen zur Anmeldung dann eine Aufenthaltsgenehmigung und auch eine Genehmigung, dass Sie das Gewerbe ausüben dürfen.
Was viele nicht wissen: Auch Minderjährige dürfen ein Gewerbe ausüben. Sie benötigen zuerst die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Anschließend wird diese vom jeweils zuständigen Vormundschaftsgericht überprüft. Der Betrieb muss in jedem Fall zum Vorteil des Minderjährigen ausfallen und er muss benötigte Kenntnisse nachweisen können.
Sofern das Vormundschaftsgericht die Erlaubnis erteilt, muss diese Bestätigung bei der Gewerbeanmeldung selbstverständlich vorgelegt werden. Im Geschäftsverkehr gilt dann auch der Minderjährige als voll geschäftsfähige Person.
Fazit: Gewerbeanmeldung in wenigen Schritten vollziehen
In Deutschland kann wirklich jeder ein Gewerbe anmelden, es herrscht immerhin Gewerbefreiheit. Und vor der Bürokratie, die auf Sie zukommt, brauchen Sie nicht zurückschrecken. Im Gegenteil, wie unser Artikel beweist, ist es mit ein wenig Hintergrundwissen nicht schwer, das Formular zur Gewerbeanmeldung auszufüllen und den ersten Schritt in die richtige Richtung zu gehen. Wir wünschen Ihnen jedenfalls viel Erfolg mit Ihrem Gewerbe im Einzelhandel!
FAQ
Häufige Fragen
Alle Fragen zum Thema: Gewerbeanmeldung im Einzelhandel
Ja, eine Gewerbeanmeldung für den Einzelhandel ist gesetzlich vorgeschrieben. Jeder, der gewerblich im Einzelhandel tätig ist, muss sein Gewerbe bei der örtlichen Gewerbebehörde anmelden. Die Gewerbeanmeldung dient der Erfassung des Unternehmens, der steuerlichen Registrierung und der Überprüfung der Gewerbeausübung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Es ist wichtig, die Gewerbeanmeldung vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit vorzunehmen, um möglichen rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen..
Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung im Einzelhandel können je nach Region unterschiedlich sein. Die Gebühren variieren von Gemeinde zu Gemeinde. In der Regel liegen die Kosten zwischen 10 und 60 Euro. Einige Gemeinden erheben zusätzliche Gebühren für bestimmte Gewerbearten oder Zusatzleistungen wie Auszüge aus dem Gewerberegister. Es ist ratsam, sich bei der örtlichen Gewerbebehörde über die genauen Kosten zu informieren, da diese aktuelle Informationen bereitstellen können.
Die Bearbeitungsdauer für die Gewerbeanmeldung kann je nach Land und örtlicher Gewerbebehörde variieren. In der Regel erfolgt dies unverzüglich oder innerhalb weniger Tage. Nach Abgabe der erforderlichen Unterlagen und Zahlung der Gebühren erhalten Sie normalerweise eine vorläufige Bescheinigung, die es Ihnen ermöglicht, Ihr Gewerbe sofort zu betreiben. Die endgültige Gewerbeanmeldung wird Ihnen dann in der Regel innerhalb weniger Wochen per Post zugesandt. Es ist ratsam, sich bei der örtlichen Gewerbebehörde über die genauen Bearbeitungszeiten zu informieren.
Ja, für die Gewerbeanmeldung im Einzelhandel gibt es in der Regel standardisierte Formulare, die von den örtlichen Gewerbebehörden bereitgestellt werden. Diese Formulare enthalten die erforderlichen Angaben und Informationen, die für die Anmeldung des Gewerbes benötigt werden. Sie können entweder online auf der Website der zuständigen Behörde heruntergeladen werden oder persönlich bei der Gewerbebehörde abgeholt werden. Es ist wichtig, das spezifische Formular für den Einzelhandel zu verwenden und alle erforderlichen Informationen korrekt und vollständig anzugeben.
Im Allgemeinen darf jeder ein Gewerbe anmelden. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten, wie beispielsweise reglementierte Berufe oder Gewerbe, die eine spezielle Zulassung oder Qualifikation erfordern. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie beispielsweise die Volljährigkeit und die Geschäftsfähigkeit. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Anforderungen und Ausnahmen bei der zuständigen Gewerbebehörde zu informieren, bevor man ein Gewerbe anmeldet.